Gemeinden mit bestehendem Feuerwerksverbot
oder mit Einschränkungen für lautes Feuerwerk
Auf dieser Seite erstellen wir eine Übersicht aller Schweizer Gemeinden, die bereits vor der nationalen Feuerwerksinitiative ein Verbot oder Einschränkungen für lautes Feuerwerk beschlossen oder darüber abgestimmt haben. Ziel ist es, einen transparenten Überblick über bestehende Regelungen zu schaffen und das Engagement auf lokaler Ebene sichtbar zu machen.
Diese Liste zeigt deutlich: Immer mehr Gemeinden handeln – doch die Regelungen sind uneinheitlich. Eine nationale Lösung ist deshalb dringend notwendig, um diesem Flickenteppich ein Ende zu setzen und klare, einheitliche Rahmenbedingungen für alle zu schaffen.
Spenden: Für eine Schweiz ohne Feuerwerksknallerei
Diese Übersicht ist nicht verbindlich. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ehrenamtlich zusammengetragen – ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Bei Verwendung der Daten danken wir für eine Erwähnung.
Baden AG
Teilrevision Polizeireglement - Verbot von lärmigem Feuerwerk in Ennetbaden ab 1. Juli 2025
Quelle: Gemeindewebsite | Medienbericht
Ennetbaden AG
Teilrevision Polizeireglement - Verbot von lärmigem Feuerwerk in Ennetbaden ab 1. Juli 2025
Quelle: Gemeindewebsite | Medienbericht
Gebenstorf AG
Quelle: Gemeindewebsite | Medienbericht
Siglistorf AG
Quelle: Gemeindewebsite | Medienbericht
Würenlingen AG
Quelle: Gemeindewebsite | Medienbericht
Zurzach AG
Der Gemeinderat Zurzach hat beschlossen, ein absolutes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet einzuführen.
Quelle: Gemeindewebsite | Medienbericht
Diese Übersicht ist nicht verbindlich. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ehrenamtlich zusammengetragen – ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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