Beschlüsse der Gemeindeversammlung Bonaduz vom 15. September 2025 Feuerwerksverbot: Lautes Feuerwerk ist künftig verboten. Erlaubt bleiben nur geräuscharme Formen wie Wunderkerzen oder Höhenfeuer.
In Emmen wird es vorerst weder ein Feuerwerksverbot noch zusätzliche Einschränkungen geben. Der Einwohnerrat hat beide entsprechenden Vorstösse deutlich abgelehnt – und damit entschieden, auf kommunale Alleingänge zu verzichten und stattdessen eine...
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten. Nicht lärmendes Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet.
Selten war der Schwerzi-Saal so voll. 358 Stimmberechtigte diskutierten über zwei Verbote: Die autofreie Zone fiel durch, das Feuerwerksverbot fand eine Mehrheit.
Gemäss Art. 10 des revidierten Polizeigesetzes der Gemeinde Malans ist ganzjährig jegliches Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten. Das Verbot betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Malans...
In der Gemeinde Maur (Kanton Zürich) wurde an der Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2025 eine Initiative für ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk abgelehnt; somit bleibt lautes Feuerwerk weiterhin erlaubt.
Am 26. Januar 2026 wurde eine Einzelinitiative für ein Verbot von lärmendem Feuerwerk eingereicht. Der Gemeinderat hat die Gültigkeit dieser Einzelinitiative festgestellt und deren Behandlung auf die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 traktandiert.
In Sargans ist lautes Feuerwerk an Silvester (31. Dezember) seit 2023 verboten, um Tiere zu schützen und den Neujahrssingbrauch zu fördern. Erlaubt ist höchstens leises Barockfeuerwerk, während Raketen und Böller untersagt sind. Ein grosses...
Die Initiative wurde an der Gemeindeversammlung von einer Mehrheit der 70 anwesenden Stimmberechtigten angenommen: 41 sagten Ja, 29 lehnten ein Verbot ab.
SVP-Präsident Roland Büchi fordert mit einer Motion zur Anpassung des Polizeireglements, dass Feuerwerke in Wohlen künftig nur noch am 1. August und an Silvester – und auch dann eingeschränkt – erlaubt sind.