Seit dem 1. Januar 2026 ist das Abbrennen oder Zünden von lärmendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Ottenbach ganzjährig verboten. Grundlage dafür ist die angenommene Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk», die in der Polizeiverordnung umgesetzt wurde.