Feuerwerk verboten / eingeschränkt
Kaiseraugst AG
Verbot von Knallfeuerwerk ab dem 1. Juli 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. Juni 2026 ein Verbot von sämtlichem lärmerzeugendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Kaiseraugst erlassen. Ausnahmen können durch den Gemeinderat bewilligt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke, Vulkane, bengalische Feuer sowie Fackeln. Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen können entsprechend geahndet werden. Die Gemeinde, Tiere und Umwelt danken.
Quelle: News der Gemeinde