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Malans GR

Feuerwerk verboten / eingeschränkt
Gemäss Art. 10 des revidierten Polizeigesetzes der Gemeinde Malans ist ganzjährig jegliches Abbrennen von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten. Das Verbot betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Malans und gilt somit auch am Bundesfeiertag sowie an Silvester.