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Abstimmung über die Feuerwerksinitiative am 29. November 2026

Abstimmung über die Feuerwerksinitiative am 29. November 2026

Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 29. November 2026 über die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (Feuerwerksinitiative).

Die Initiative wurde vom Initiativkomitee mit 137'193 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Unterschriftensammlung wurde von Corinne Meister geleitet, die als Vertreterin von tierschutz-helfer.ch im Initiativkomitee (IK) Einsitz hat.

Kernanliegen der Initiative

Die Initiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung mit dem Ziel, Mensch, Tier und Umwelt vor Lärm und Emissionen zu schützen.

  • Verbot von lautem privatem Feuerwerk: Der Verkauf und das Entzünden von lauten Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen soll schweizweit untersagt werden.

  • Ausnahmen für Grossanlässe: Überregionale, professionelle Grossfeuerwerke (z. B. an Festen von Gemeinden oder Städten) bleiben auf Gesuch hin weiterhin bewilligungsfähig.

  • Keine Einschränkung für lautlose Alternativen: Pyrotechnische Gegenstände, die keinen Lärm erzeugen (z. B. Vulkane, Wunderkerzen), sowie laser- oder drohnenbasierte Shows sind vom Verbot nicht betroffen.

Der politische Weg zur Urne

Im Juni 2026 scheiterte im Nationalrat ein parlamentarischer Gegenvorschlag endgültig, der ein reines Knallerbrot auf Gesetzesebene (Sprengstoffgesetz) vorsah. Da dieser Gegenvorschlag durch das Parlament abgelehnt wurde, kommt die Volksinitiative nun unverändert und ohne indirekten oder direkten Gegenvorschlag direkt vor das Volk.

Laut Repräsentativbefragungen (u. a. durch gfs.bern) stösst das Anliegen in Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung, da Feuerwerk von einer Mehrheit als Lärm- und Umweltbelastung wahrgenommen wird. Der Abstimmungskampf für den 29. November 2026 wird nun von den beteiligten Organisationen vorbereitet.